AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e.V. für Veranstaltungen


1. Geltungsbereich
Durch den Erwerb der Eintrittskarten werden vertragliche Beziehungen in Bezug auf die Veranstaltung nur zwischen dem Kartenkäufer (Kunden) und der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e. V. begründet.

2. Preise, Bestellvorgang, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand
2.1. Preise
Es gelten die jeweils von der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e. V. veröffentlichten Preise.

2.2. Bestellung
Tickets können nur bei der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e. V., deren offiziellen Vorverkaufsstellen erworben werden.

2.3. Besuchsrecht
Durch den Erwerb einer oder mehrerer Eintrittskarten erwirbt der Kunde das Recht zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung(en) nach Maßgabe dieser AGB, insbesondere im Rahmen der Regelungen in Ziffer 6 („Besuchsrecht“). Die Freiwillige Feuerwehr Weißenbrunn e. V. erfüllt die ihr obliegenden vertraglichen Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts, indem sie einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Je Eintrittskarte ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Zutritt von Kindern ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigen Zutritt. Die Freiwillige Feuerwehr Weißenbrunn e. V. wird auch dann von der Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Kunde bei Zutritt zum Veranstaltungsort kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat. Insbesondere will die Freiwillige Feuerwehr Weißenbrunn e. V. als Aussteller der Eintrittskarten, Zutritt zu Veranstaltungen nicht jedem Inhaber einer Eintrittskarte gewähren, sondern ein Besuchsrecht besteht nur im Rahmen dieser AGB.

3. Absage / Verlegung von Veranstaltungen
Die Rückgabe von Eintrittskarten ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Kartenrückgabe jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungsort dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist. Die Absage / Verlegung wird von der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e. V. unverzüglich über ihre Homepage und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse und auf telefonische Anfrage bekannt gegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch (Anreise pp.) wird dringend Einsicht in die Homepages oder telefonische Anfrage bei der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e. V. am Tage der Veranstaltung empfohlen. Dem Kunden wird der volle Eintrittskartenpreis erstattet, jedoch nur gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten (keine Kopien). Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich. Weitere Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zu ersetzen sind, werden gegen Vorlage der Originalnachweise erstattet.

4. Haftung
Die vertragliche und gesetzliche Haftung von der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e. V. ist für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die die Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e. V. vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit von der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e. V. für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e. V. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e. V. – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für die Freiwillige Feuerwehr Weißenbrunn e. V. bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung von der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e. V. für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Kunden zuzurechnen sind. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung von der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e. V. für ihre Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e. V.

5. Urheberrechte
5.1. Auf dem Veranstaltungsgelände sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen von den Künstlern und/oder von deren Darbietung aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.

5.2. Bei Zuwiderhandlungen sind die Freiwillige Feuerwehr Weißenbrunn e. V. und das Sicherheitspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können von der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e. V. eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

6. Zutritt zur Veranstaltung
6.1. Veranstaltungsordnung
Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zutritt zur Veranstaltung unterliegt zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten und im Internet abrufbaren Veranstaltungsordnung.
6.2 Zutrittsrecht:
Grundsätzlich ist jeder Kunde mit einem wirksam nach den Vorgaben von Ziffer 2.3 erworbenen Besuchsrecht zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Zutritt zur Veranstaltung kann dennoch verweigert werden, wenn
a) der Kunde sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Veranstaltungsgeländes am oder nach dem Eingang einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen,
b) der Kunde im Rahmen derselben Veranstaltung das umgrenzte Veranstaltungsgelände bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; es sei denn, der Kunde hat ein berechtigtes Interesse am Verlassen des Veranstaltungsgeländes (z.B. Notfall) und hat das Veranstaltungsgelände in Absprache mit den zuständigen Sicherheitspersonal verlassen.
6.3 Hausrecht
Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Kunde verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, von der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e.V., und des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.
6.4 Ungebührliches Verhalten
Jeder Kunde ist verpflichtet, sich beim Besuch der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass die Rechtsgüter von der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e. V., anderen Besuchern und allen anderen bei der jeweiligen Veranstaltung anwesenden Personen nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gelten ist die Freiwillige Feuerwehr Weißenbrunn e. V., die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, entschädigungslos vom Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern und/oder sie des Platzes zu verweisen.
Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Kunden:
a) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten.
b) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen:
Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, illegale Drogen, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um den Veranstaltungsort, andere Besucher zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
c) Es ist untersagt rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter mitzuführen, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese auf dem Veranstaltungsgelände unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten.
d) Die Mitnahme von Fotokameras und sonstigen Bild-/Film- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist untersagt.

7. Recht am eigenen Bild
Jeder Kunde willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Nutzung und Verwertung seines Bildes oder seiner Stimme in allen von der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e. V. oder einem Mitveranstalter der entsprechenden Veranstaltung autorisierten Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellte Fotografien, Liveübertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen.

8. Datenschutz, Bonitätsprüfung
Die Freiwillige Feuerwehr Weißenbrunn e. V. hält die geltenden Datenschutzbestimmungen ein. Die Freiwillige Feuerwehr Weißenbrunn e. V. nutzt die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, z.B.: zur Durchführung des Vertrages oder um Kunden über die Waren oder Dienstleistungen von der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e. V. zu informieren, die deren bestellten Waren oder Dienstleistungen ähnlich sind. Der Kunde kann einer Nutzung oder Übermittlung seiner Daten zu werblichen Zwecken oder Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung bei der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e. V. jederzeit widersprechen. Über dieses Widerspruchsrecht klärt die Freiwillige Feuerwehr Weißenbrunn e. V. den Kunden bei jeder werblichen Ansprache erneut auf. Zur Bonitätsprüfung tauscht die Freiwillige Feuerwehr Weißenbrunn e. V. in berechtigten Fällen Adress- und Bonitätsdaten mit Kredit-Dienstleistungsunternehmen aus. Auf sonstige Verwendungszwecke weist die Freiwillige Feuerwehr Weißenbrunn e. V. ggf. bei der Datenerhebung hin. Wenn der Kunde der werblichen Verwendung seiner Angaben insgesamt widersprechen möchte, genügt eine Nachricht an: Freiwillige Feuerwehr Weißenbrunn, Ernhofer Straße 3, 91227 Leinburg - Weißenbrunn, siehe Impressum.

9. Hörschäden
Bei Musikveranstaltungen jeglicher Art kann es trotz Geräuschpegelüberwachung eventuell zu vorübergehenden Überlautstärken in den Verstärkeranlagen kommen, die ggf. individuell zu Hörschäden führen könnten. Die Kunden werden daher aufgefordert, für sich selbst Schutzmaßnahmen zu ergreifen und ausreichenden Abstand von den Lautsprecherboxen zu halten.

10. Alternative Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).

11. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gericht
11.1. Rechtswahl
Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
11.2 Erfüllungsort
Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist der Sitz von der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e. V. alleiniger Erfüllungsort.
11.3 Gerichtsstand
G
erichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser AGB ergeben, ist — soweit zulässig — Hersbruck. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz von der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e. V. Dies gilt auch, wenn der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder wenn er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss an einen Ort außerhalb Deutschlands verlegt oder wenn dessen Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Freiwillige Feuerwehr Weißenbrunn e. V. ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

12. Ergänzungen und Änderungen
Die Freiwillige Feuerwehr Weißenbrunn e. V. ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB und/oder die jeweils gültige Preisliste mit einer Frist von vier Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder — wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat — per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 13 genannte Kontaktadresse zu richten

13. Kontakt
Rückfragen zum Vertrag können über folgenden Kontakt an der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbrunn e. V. gerichtet werden: Freiwillige Feuerwehr Weißenbrunn e.V., Ernhofer Straße 3, 91227 Leinburg-Weißenbrunn, siehe Impressum.

14. Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser AGB.

Weißenbrunn, 22.05.2024